Regierungsrat genehmigt Ortsplanungsrevision Aesch (LU)
Im April hat hat der Regierungsrat des Kantons Luzern die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Aesch (LU) genehmigt – mit Ausnahme der verfügten Anpassung der Zone für Sport- und Freizeitanlagen «Seebad», die innerhalb der kantonalen Schutzverordnung «Baldegger- und Hallwilersee» liegt. Wir freuen uns sehr über diesen wichtigen Meilenstein.
Damit findet ein intensiver Planungsprozess seinen erfolgreichen Abschluss – ein Prozess, der im Jahr 2017 mit der Erarbeitung des Siedlungsleitbilds begann. Die Gemeinde Aesch verfügt nun über eine zeitgemässe und zukunftsorientierte Ortsplanung.
Diese legt besonderen Wert auf die ortsbauliche Qualität der Bauten und des Aussenraums, fördert die Siedlungsentwicklung nach innen und integriert die neuen Definitionen der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB).
Wir danken allen Beteiligten und insbesondere der Gemeinde Aesch für die gute, intensive, herausfordernde und sehr lehrreiche Zusammenarbeit.