Ortsbildschutz und Rückzonungen: Ortsplanung Ermensee (LU) ohne Änderungen genehmigt
Das plan:team durfte die Gemeinde Ermensee (LU) bei der Gesamtrevision ihrer Ortsplanung begleiten. Ermensee mit seiner idyllischen Lage im Luzerner Seetal zählt rund 1’000 Einwohner:innen und gehört zum nationalen Inventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS).
Nicht klar war zu Beginn des Prozesses, wie die Betroffenen und die Stimmberechtigten auf die vom Kanton verlangten Rückzonungen reagieren werden. Denn in anderen Gemeinden im Kanton Luzern wurden Rückzonungen von der Stimmbevölkerung in jüngerer Zeit teilweise abgelehnt.
Ermensee ist jedoch eine von 21 sogenannten «Rückzonungsgemeinden» im Kanton Luzern, die, mit Blick auf den Bedarf für die kommenden 15 Jahre, zu grosse Bauzonenreserven aufweisen und deren Nutzungsplanung somit nicht mit dem 2014 in Kraft getretenen revidierten Raumplanungsgesetz kompatibel ist. In der Folge mussten im Rahmen der Ortsplanungsrevision 5’000 m2 zurückgezont werden.
Überdies wurden die neuen Dichtemasse gemäss der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ins Bau- und Zonenreglement überführt.
Ziel der Innenverdichtung erreicht
Da die vorgeschlagenen Rückzonungen letztlich als sinnvoll und gerechtfertigt beurteilt wurden, gab es dagegen keine Einsprachen und sie wurden von der Gemeindeversammlung angenommen. Auch der Kanton erachtete die gewählte Strategie als zielführend und verlangte deshalb keine Änderungen an der von der Gemeinde und plan:team vorgeschlagenen Gesamtrevision der Ortsplanung. Insbesondere, da mit dem neuen Zonenplan eine bauliche Verdichtung bewirkt wird und die neue Nutzungsplanung grundsätzlich der Koordinationsaufgabe R1-5 (räumlich differenzierte Entwicklung nach Gemeindekategorien) des kantonalen Richtplans entspricht.
Um den Vorgaben des ISOS zu entsprechen, wurde das Gebiet des Dorfkerns mit einer Bebauungsrichtplanpflicht belegt. Der Plan wird von der Gemeinde ausgearbeitet und legt die Grundsätze der baulichen Entwicklung fest.
Teil der Revision war schliesslich die Ausscheidung des Gewässerraums. Auch diese Festlegungen sind mit einer Ausnahme, über die der Regierungsrat in einem gesonderten Verfahren entscheiden wird, recht- und zweckmässig. Zudem hat die Gemeinde selbst die Festlegung des Gewässerraums am Aabach ausserhalb der Bauzone vom Gemeindeversammlungsbeschluss ausgenommen; die Gemeinde wird darüber ebenfalls in einem separaten, nachgelagerten Verfahren noch zu beschliessen haben.
Das plan:team dankt der Gemeinde Ermensee und allen Beteiligten für das in uns gesetzte Vertrauen und für die gelungene Zusammenarbeit.