Uferschutzplanung Aare Muri bei Bern
Basierend auf der Auenverordnung sowie weiteren eidgenössischen und kantonalen Gesetzten wurde die rechtskräftige Uferschutzplanung (USP) Aare «Abschnitt Muri» am 28. August 1996 vom Kanton genehmigt. Sie entspricht nun allerdings nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen und Ansprüchen und soll entsprechend überarbeitet werden, um die künftige räumliche Entwicklung sinnvoll steuern zu können. Dies ist unter anderem notwendig um die im kantonalen Wasserbauplan vorgesehenen Projekte resp. Massnahmen im Einzelnen weiter zu verfolgen respektive umzusetzen.
Die bestehenden Dokumente der USP Aare «Abschnitt Muri» (Überbauungsplan, Überbauungsvorschriften und Realisierungsprogramm) müssen unter Berücksichtigung der Auenverordnung, des kantonalen See- und Flussufergesetzes (SFG), sowie der neusten Erkenntnisse aus der Raumplanung mit Vorgaben von Bund, Kanton und Region, in ein zeitgemässes und zukunftsfähiges Planungsinstrument überführt werden.
Dabei gilt es verschiedene Aspekte zu berücksichtigen wie beispielsweise die Ansprüche an dieses Naherholungsgebiet erster Güte (Qualität, Stimmung, Vielfalt), die Anforderungen der Auenentwicklung, den Trinkwasserschutz (Gewässerschutz und Grundwasserschutzzonen), den Hochwasserschutz, die Ökologie (Naturschutz), die seltenen Waldgesellschaften usw.