Umsetzung der Gewässerräume, Fraubrunnen BE
In Fraubrunnen, Bern, erfolgt die Umsetzung der Gewässerräume gemäss den gesetzlichen Anforderungen, die mit der Änderung des Bundesgesetzes über den Gewässerschutz am 1. Januar 2011 in Kraft traten. Diese Änderung, einschliesslich der dazugehörigen Gewässerschutzverordnung ab 1. Juni 2011, verpflichtet die Kantone, den erforderlichen Raum für Fliessgewässer und stehende Gewässer festzulegen, um die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Hochwasserschutz und die nachhaltige Gewässernutzung zu gewährleisten. Die grundeigentümerverbindliche Festlegung der Gewässerräume erfolgt in Fraubrunnen im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung, wobei die Gemeinden für die Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen verantwortlich sind. Die Erarbeitung der Gewässerräume umfasst mehrere Schritte, darunter die Grundlagenrecherche und -aufbereitung, die in Form von Arbeitsplänen wie Gewässerachsen und Theoretischem Gewässerraum dokumentiert wird. Diese Schritte sind entscheidend, um den Raumbedarf für die Gewässer korrekt festzulegen. Die Umsetzung der Gewässerräume erfolgt in der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Fraubrunnen. Dies stellt sicher, dass die rechtlichen und räumlichen Rahmenbedingungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zusätzlich wird gemäss Artikel 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) ein Bericht erstellt, der an die kantonale Genehmigungsbehörde weitergeleitet wird. Dieser Bericht enthält wichtige Informationen und Dokumentationen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Gewässerräume und dient zur Überprüfung und Genehmigung der getroffenen Massnahmen.