Teil-Vorlesung Landmanagement Thema Sondernutzungspläne, Lehrbeauftragter 2008 bis 2019
Gastreferat Sondernutzungsplanung in der Vorlesung Grundzüge Raum- und Landschaftsentwicklung, PLUS, seit 2019
Das «Modellvorhaben Räumliche Entwicklung Brig-Glis» soll aufzeigen, wie ein Leitbild der räumlichen Entwicklung als Hilfestellungen für Gemeinden bei der Bauzonendimensionierung mit einem qualitativen Ansatz ergänzt werden kann, um daraus allgemeingültige Erkenntnisse zu gewinnen. Modellhaft soll aufgezeigt werden, wie eine Umsetzung der Forderungen aus dem Raumplanungsgesetz und dem kantonalen Richtplan aussehen kann. Ziel ist es, aufzuzeigen, wo die notwendigen Rückzonungen idealerweise vorgenommen werden sollen und welche kompensatorischen Möglichkeiten Rückzonungen begünstigen können.
Ausgehend vom «Leitbild der Räumlichen Entwicklung Brig-Glis» werden versuchsweise Vorschläge für Konzepte entwickelt, welche nebst den finanziellen Minderwerten auf den betroffenen Parzellen Mehrwerte (z.B. in Form von Mehrnutzungen an anderen Orten, oder gesteigerte Qualitäten von Siedlung und Freiraum generiert werden können. Dabei muss nicht immer von monetären Mehrwerten ausgegangen werden, da teilweise auch entschädigungslose Rückstufungen vorgenommen werden können. Vielmehr müssen diese Mehrwerte aus einer gesamtgesellschaftlichen Perspektive betrachtet werden: Im Diskurs um Zersiedelung und Verstädterung gewinnen beispielsweise Grünflächen innerhalb des Siedlungsgebietes oder am Siedlungsrand an Bedeutung und Wert im nicht monetären Sinne.
In einzelnen Gebieten soll auf der Grundlage der Konzepte ein Dialog mit der direkt betroffenen Bevölkerung gesucht werden. Im Idealfall wird zusammen mit den Grundeigentümern in einem Gebiet die Basis geschaffen, die Ziele vom Leitbild umzusetzen und Hinweise für den kantonalen Richtplan zu liefern.
Im Rahmen der Zonenplanrevision wurde für das rund 17.6 ha umfassende Stettenfeld die erste Nutzungsplanstufe definiert. Rund ein Drittel des Areals (35%) soll für öffentliche Grünflächen, 10% für Freizeit- und Sportanlagen und 55% (96’800 m2) des Planungsperimeters als Bauzone und deren Erschliessung zur Verfügung stehen.
In der ersten Nutzungsplanstufe wurde vom Einwohnerrat ebenfalls das weitere Vorgehen definiert: Als Grundlage für die zweite Stufe der Nutzungsplanung ist über den ganzen Planungsperimeter ein Gesamtkonzept für ein attraktives und familienfreundliches Quartier gestützt auf nachhaltige Grundsätze zu erarbeiten. Das Gesamtkonzept soll dabei Aussagen zu den Themen Bauen/Gebäude, Mobilität/Ressourcen/Energie, Nutzungen, Umgebung/Freiraum/Freizeit, soziale Nachhaltigkeit enthalten. Zudem ist das Gesamtkonzept über die Landesgrenzen hinweg zu koordinieren.
Entsprechend diesen Rahmenbedingungen und auf Basis des Gesamtkonzepts setzt der Einwohnerrat als Abschluss eines zweiten Nutzungsplanverfahrens die detaillierten Nutzungspläne fest, welche insbesondere die Lage der Baufelder, Dimensionierung der Bauten und Anlagen, energetische Vorgaben, Freiraumnutzungen, Erschliessung und deren Etappierung sowie die Berücksichtigung sozialer Nachhaltigkeit beinhaltet.
Um diese komplexe Aufgabe zu lösen, hat der Fachbereich Ortsplanung und Umwelt von einem ausgewiesenen Planungsbüro beraten lassen. Das Planungsbüro plan:team schlägt vor, mit einem Klärungs- und Partizipationsprozess für die Entwicklungsplanung Stettenfeld zu starten: In diesem Arbeitsschritt werden unter Einbezug der wichtigen Akteure und der Öffentlichkeit Zukunftsbilder (Szenarien, Leitbilder) für die Entwicklung des Stettenfelds entworfen. Als Resultat liegt eine (oder mehrere) räumliche Strategien vor, die von den Beteiligten und Betroffenen mehrheitlich getragen wird. Ebenfalls wird in diesem Klärungsprozess das weitere Vorgehen definiert.
Das stufenweise, iterative Vorgehen schafft die Möglichkeit den Prozess nötigenfalls anzupassen. Das Vorgehen für die folgenden offerierten Phasen bleibt offen und wird erst nach Abschluss des Klärungs- und Partizipationsprozesses festgelegt und die Kosten für den weiteren Schritte (bspw. Testplanung, Wettbewerbsverfahren) beim Gemeinderat / Einwohnerrat beantragt.